Buchführung (Accounting) und Steuererklärungen für englische Limiteds
Erledigung Ihrer Buchhaltung und Erstellung der jährlichen Steuererklärung und Abgabe beim britischen Finanzamt (HMRC) sowie Companies House für Ihre englische Limited
Erledigung Ihrer Buchhaltung und Erstellung der jährlichen Steuererklärung und Abgabe beim britischen Finanzamt (HMRC) sowie Companies House für Ihre englische Limited
Wie jede andere Gesellschaft auch sind englische Gesellschaften (Limited, Plc etc.) selbstverständlich verpflichtet, 1x pro Jahr Steuererklärungen zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Wann die Steuererklärung eingereicht werden muss, hängt vom jeweiligen Geschäftsjahr der Gesellschaft ab: In England haben in der Tat die meisten Gesellschaften ein Geschäftsjahr, welches nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU seit 01.01.2021 ist Ihre englische Limited eine britische Gesellschaft und unterliegt vollumfänglich dem britischen Recht. Dies kann für Sie erhebliche Vorteile im Hinblick auf den zukünftigen Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen haben. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Sie diese Vorteile auch tatsächlich nutzen können. Dazu gehört zum Beispiel die Einrichtung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs in Großbritannien und die administrative Verwaltung Ihrer Limited vor Ort.
Wir übernehmen gerne für Ihre englische Limited die laufende administrative Verwaltung und Buchführung sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse nebst Steuererklärungen. Wir können diese für Sie beim britischen Finanzamt HMRC sowie beim Companies House fristgerecht einreichen.
Darüber hinaus können wir gerne für Sie die Funktion des „Company Secretary“ übernehmen, also zuständiger Ansprechpartner für Ihre Limited gegenüber britischen Behörden sein.
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Debitoren-/Kreditorenabrechnung
Jahresabschluss Erstellung
Erstellung Steuererklärungen
Veröffentlichung Pflichtmeldungen beim Companies House
Ansprechpartner gegenüber dem britischen Finanzamt HMRC
Stellung Company Secretary
Wenn Sie über uns die Buchführung Ihrer Limited erledigen lassen, haben Sie zum einen den Vorteil, dass die Führung Ihrer Geschäftsunterlagen in England stattfindet. Dies ist in der Tat eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es sich bei Ihrer englischen Limited auch um eine englische Gesellschaft handelt. Ferner vermeiden Sie damit die Versäumung von Fristen, die Strafgebühren und Zinsen verursachen. Last but not least vermeiden Sie Sprachbarrieren, da Sie mit uns in Deutsch kommunizieren können.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und Umfang der zu verbuchenden Geschäftsvorfälle. Ein guter Richtwert liegt jedoch bei einem monatlichen Aufwand von ca. 150-250 Euro pro Monat, je nach Belegumfang. Wir rechnen jeweils halbjährlich im Voraus ab. Darüber hinaus erheben wir für die Einrichtung Ihrer Limited in unserem System sowie für die jährlich kontinuierlich zu erstellenden Abschlüsse / Erklärungen nebst Pflichtmeldungen beim Companies House eine Grundgebühr in Höhe von 450,00 Euro.
Wenn Sie Interesse haben, die Administration und/oder Buchführung Ihrer englischen Gesellschaft über uns erledigen zu lassen, senden Sie uns bitte das u.a. Formular zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.