Wenn Sie sich für die Insolvenz in England oder Irland mit maximal einjähriger Restschuldbefreiung und EU weiter Rechtssicherheit
interessieren, bieten wir Ihnen eine hochqualifizierte und individuelle Beratung aus erster Hand.
Wir kennen das englische und irische Insolvenzverfahren im Detail und vor allen Dingen
dort, wo es stattfindet - Vorort in England. Sie können bei unseren Beratungsleistungen davon ausgehen,
dass diese ausschließlich aus der echten Praxis kommen. Sie profitieren von direkten Erfahrungen mit dem britischen "Insolvency Service" und dem britischen "High Court": Keine graue Theorie,
sondern echte Praxis!
1.
In den letzten Jahren haben wir mehr als 100 Verfahren für Klienten von der Vorbereitung
bis zum „automatic discharge“, also der Bestätigung der Restschuldbefreiung, persönlich begleitet.
2.
Sie werden von einem Profi beraten, der selbst das englische Insolvenzverfahren in
Großbritannien erfolgreich durchlaufen hat und jede Gefahr, jedes Risiko und jeden Fallstrick aus eigener Erfahrung kennt.
3.
Seit einiger Zeit stehen die englischen Behörden Anträgen insbesondere deutscher und
österreichischer Insolvenz Antragsteller immer kritischer gegenüber und lehnen bei kleinsten Bedenken und Fehlern Anträge ab. Sie werden erfahren, was zu beachten ist und welche Fehler Sie
unbedingt vermeiden sollten.
4.
Sie werden über alle wichtigen Punkte informiert, damit Ihr Verfahren in England oder
Irland gerichtlich angenommen wird und erfolgreich durchlaufen kann. Sie erhalten Informationen aus erster Hand, damit Ihr sog. COMI (center of main interest, zu Deutsch Lebensmittelpunkt) in England
oder Irland nicht angreifbar ist, Sie erhalten ferner brandaktuelle Informationen darüber, worauf die englischen und irischen Insolvenz Behörden (Insolvency Service) und die Gerichte derzeit im
Besonderen achten, damit Sie keine Fehler machen und Ihr Verfahren ohne weiteres angenommen wird.
Ziel dieses Beratungsgespräches ist es, Ihnen einen detaillierten Überblick und eine
Entscheidungsgrundlage darüber zu geben, ob und wie das englische oder irische Insolvenzverfahren durch Sie optimal nutzbar ist.
Hier die wichtigen Fragen, die wir Ihnen beantworten
werden:
Die anwaltschaftliche Beratung in Deutschland zum Thema der der
persönlichen Insolvenz macht durchaus Sinn. Sie kann Ihnen juristische Feinheiten in Deutschland aufzeigen, sie kann Ihnen sicherlich auch erläutern, welche Möglichkeiten Sie in Deutschland oder
Österreich haben, wie sich das EU Recht zum Thema England und Irland Insolvenz verhält und auch wie deutsche Gerichte zu Einzelfragen entschieden haben.
Unsere Beratung hat einen anderen Zweck. Wir beraten Sie aus der
Praxis heraus, wie Sie die Insolvenz in England oder Irland direkt durchführen können und worauf Sie in England und Irland achten müssen, damit Ihr Verfahren dort auch reibungslos angenommen
und erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies ist ein völlig anderer Beratungsansatz, den deutsche Anwälte selbstverständlich nicht leisten können, da ihnen hierzu schlicht und einfach gesagt
die notwendigen Kontakte und Vorort Erfahrungen fehlen.
Sollten Sie sich für die englische oder irische Insolvenz
entscheiden, werden Sie zumindest solange, bis alles vernünftig eingerichtet ist, ggf. Unterstützung Vorort benötigen. Ferner werden Sie Hilfe benötigen, wenn Sie Ihren Insolvenzantrag beim
englischen oder irischen Insolvency Service einreichen und Ihr Verfahren dann bearbeitet wird. Dies wiederum ist nur Vorort in England oder Irland möglich. Ein deutscher Anwalt kann das gar nicht
leisten.
Bei dieser etwa zweistündigen Beratung beraten wir Sie
telefonisch.
Wenn Sie sich im Anschluss für einen Start des Verfahrens bei uns in
Großbritannien oder in Irland entschließen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit umfassenden weiteren Hilfeleistungen Vorort zur Verfügung.
Was kostet diese Erstberatung?
Für diese Erstberatung erheben wir einen Kostenbeitrag in Höhe von
460.—Euro.