Wenn Sie sich für die Insolvenz in England oder Irland mit maximal einjähriger Restschuldbefreiung und EU weiter Rechtssicherheit
interessieren, bieten wir Ihnen eine hochqualifizierte und individuelle Beratung aus erster Hand.
Ziel dieses Beratungsgespräches ist es, Ihnen einen detaillierten Überblick und eine
Entscheidungsgrundlage darüber zu geben, ob und wie das englische oder irische Insolvenzverfahren durch Sie optimal nutzbar ist.
Hier die wichtigen Fragen, die wir Ihnen beantworten
werden:
Bei dieser etwa zweistündigen Beratung beraten wir Sie
telefonisch.
Wenn Sie sich im Anschluss für einen Start des Verfahrens mit uns
entschließen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit umfassenden weiteren Hilfeleistungen Vorort zur Verfügung.
Für diese Erstberatung erheben wir einen Kostenbeitrag in Höhe
von 460.—Euro.