Das Thema Brexit hat die Stellung der englischen Limited in Europa in der Zukunft verändert. Wer zukünftig die englische Limited als
Gesellschaftsform wählt, um beispielsweise in Deutschland mit gleichzeitigem Firmensitz in Deutschland Geschäfte zu betreiben, sollte besser eine deutsche Gesellschaftsform (z.B. GmbH, UG)
wählen.
Wer jedoch plant, mit einer weltweit akzeptierten Gesellschaftsform internationale Geschäfte erfolgreich zu betreiben und sich auch für
einen Firmensitz im Ausland entscheidet, wird mit der englischen Limited erhebliche Vorteile haben. Wir gehen davon aus, dass sich diese Vorteile im Rahmen des Brexit noch weiter erhöhen werden. Dass
ein reibungsloses Geschäft auch mit Europa zukünftig zoll- und abgabenfrei möglich ist, hat der Brexit Deal mit der Europäischen Union Ende Dezember 2020, wenige Tage vor dem Austritt,
ermöglicht.
Großbritannien plant, die Unternehmerfreundlichkeit deutlich zu steigern: Weitere Steuersenkungen sowie die Errichtung von
Freihandelszonen, ähnlich wie in Singapur oder Dubai, sind bereits in der konkreten Planung. Falls dies kommt, ist die englische Limited ein nahezu perfektes Vehikel, um erfolgreich international
Geschäfte betreiben zu können. Und dies ohne die katastrophale Bürokratie in Deutschland und Europa.